Technologiebonus für die Trockenfermentation

Wir helfen Ihnen bei der Nachweisführung! Wir erstellen Ihr Gutachten!

Bis zum 28. Februar des Folgejahres müssen Sie die Jahresmeldung bei Ihrem EVU eingereicht haben, damit Sie den Technologiebonus nach § 8, Abs. 4 EEG vom 21. Juli 2004 für das jeweils vorangegangene Betriebsjahr erhalten.

MONATLICH sind Proben aus dem letzten aktiven Fermenter zu ziehen und auf den Parameter Essigsäureäquivalent zu untersuchen. Es empfiehlt sich zudem, den oTS-Gehalt der Einsatzstoffe wiederkehrend zu ermitteln.

JÄHRLICH wiederkehrend ist unter Auswertung der Analysenergebnisse der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass die organische Fracht des letzten aktiven Fermenters unter 2.000 mg Essigsäureäquivalent/l liegt und zudem der Schwellenwert von 3,5 kg oTM/m³ d bei der Raumbelastung eingehalten wird.

Seit 2004 führt atres für seine Kunden die monatlichen Analysen und die jährliche Nachweisführung durch - unsere Analysen und die Jahresmeldung sind seitens der EVUs anerkannt, beispielsweise durch die Bayernwerk AG.

Vergessen Sie keinesfalls die monatliche Probennahme und beginnen Sie noch heute damit! Nur dreimal pro Jahr dürfen Sie von den vorgegebenen Werten abweichen - spätestens im März muss unbedingt die erste Probennahme erfolgen, damit Sie noch eine erlaubte Abweichung in Reserve halten können!

Gerne klären wir mit Ihnen telefonisch, ob Sie die Anforderungen bereits heute erfüllen.

Herr Pesta berät Sie gerne, unverbindlich:

Telefon: 089 45 21 60 80

E-Mail: pesta (at) atres-group.com

 

 

 

Firmensitz & Probenannahme: Hansjakobstraße 127a, 81825 München